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Arbeitsprogramme

Auf Basis ihrer regionalen Entwicklungsstrategie – dem Leitbild – erstellt jede Region jedes Jahr ein Arbeitsprogramm, das von den Regionalversammlungen beschlossen wird. 
© Adobe Stock

Dieses Arbeitsprogramm besteht aus Projekten, die dazu dienen, die im Leitbild beschlossene Strategie mit Leben zu füllen und mittels konkreter Maßnahmen Realität werden zu lassen.

Die jährlichen Arbeitsprogramme enthalten somit die detaillierte Planung für ein Kalenderjahr. Sie bestehen aus den Projekten, die der Regionalverband, die Regionalentwicklungsgesellschaften sowie dritte Projektträger umsetzen, den Budgets, die dafür aufgewendet werden, sowie Maßnahmen zur laufenden Evaluierung der Entwicklung der Region.

Vom Entwurf zum Beschluss

Dabei entwirft jede Regionalentwicklungsgesellschaft gemeinsam mit ihrem Regionalvorstand ein Arbeitsprogramm und definiert darin jene Projekte, die gemäß den Zielsetzungen der regionalen Entwicklungsstrategie im darauffolgenden Kalenderjahr umgesetzt werden sollen. Diese Entwürfe werden der Regionalversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt um sicherzustellen, dass die Arbeitsprogramme von den Gemeinden und politischen Mandatar:innen der Region mitgetragen werden.

Bis spätestens Ende Oktober sind die Arbeitsprogramme der Landesregierung für das Folgejahr zu übermitteln. Die Umsetzung der Projekte obliegt dann den Projektträgern, dem Regionalverband, den Regionalentwicklungsgesellschaften oder dritten Projektträgern wie den Gemeinden oder gemeindenahen Organisationen.

Die Verwendung der jährlichen Budgetmitteln erfolgt dann auf Basis des regionalen Arbeitsprogramms.

Unterstützung von Gemeinden bei der Einreichung von Projekten für das Arbeitsprogramm

Das RML Regionalmanagement Bezirk Liezen unterstützt die Gemeinden und Projektträger bei der Formulierung, Ausarbeitung und Abrechnung der Projekte.

Arbeitsprogramme

  • Die jährliche Arbeitsprogramme bilden die Projekte und Maßnahmen ab, die zur Erreichung der in der regionalen Entwicklungsstrategie definierten Ziele beitragen.
  • Die Arbeitsprogramme werden von der Regionalversammlung beschlossen - also von allen politischen Mandatar:innen einer Region (den Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Landtag sowie den Bürgermeister:innen)
  • Zu den Projektträgern zählen der Regionalverband, die Regionalentwicklungsgesellschaften und dritte Projektträger, wie Gemeinden und gemeindenahe Organisationen.
  • Die Verwendung der jährlichen Budgetmittel erfolgt auf Basis des jährlichen Arbeitsprogramms.

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Das regionale Arbeitsprogramm hat in Durchführung der regionalen Entwicklungsstrategie die konkrete Planung für das jeweils folgende Kalenderjahr darzustellen (...).
Steiermärkisches Landes- und Regionalentwicklungsgesetz 2018

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