Förderinformation
Ziele und Fördergegenstände
Das LEADER-Programm ist eine Maßnahme aus dem Österreichischen Programm für ländliche Entwicklung 2014 - 2020 zur Stärkung der ländlichen Regionen. Die regionalen Schwerpunkte sind detailliert in der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) dargestellt und beschreiben den strategischen Rahmen für die Umsetzung von LEADER-Projekten. Die folgenden Aufzählungspunkte bieten einen Überblick der strategischen Aktionsfelder in der Region Liezen - Gesäuse:
Erhöhung der regionalen Wertschöpfung
Tourismus, regionale Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, regionale Produkte
natürliche Ressourcen und kulturelles Erbe
regionale Besonderheiten – Natur + Kultur, Energie
die Region als Lebenswelt – Gemeinwohl : Strukturen und Funktionen
Mobilität und soziale Infrastruktur/Dienstleistungen
Daseinsvorsorge und alternative Versorgungskonzepte
Bildung / Beteiligung / Generationen / Gesundheit
Querschnittsthemen
lebenslanges Lernen, Diversität (Frauen / Männer / Jugendliche / Ältere /...), Klimaschutz
Mögliche Förderwerber
Lt. Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus – jetzt Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus – zur Umsetzung von Projektmaßnahmen "LE-Projektförderungen" kommen folgende Förderwerber in Betracht:
- lokale Aktionsgruppen
- Gemeinden sowie deren Zusammenschlüsse
- sonstige Förderwerber und Betreiber land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
- natürliche Personen
- im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt
- juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt
- deren Zusammenschlüsse, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt
Fördervorraussetzungen
- Das Projekt muss einen positiven Beitrag zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) leisten.
- Es muss eine positive Beschlussfassung des Projektauswahlgremiums der LAG vorliegen.
- Das Projekt darf den Zielen des Landesentwicklungsleitbilds und des jeweiligen regionalen Leitbilds nicht widersprechen.
- Das Projekt muss innerhalb eines LEADER-Gebiets verwirklicht werden oder der LEADER-Region zu Gute kommen.
- Das Projekt muss anhand der Projektauswahlkriterien innerhalb der LAG einen positiven Beschluss zur Förderempfehlung durch die Steuerungsgruppe erhalten.
Art und Ausmaß der Förderung
Fördersatz | Beschreibung der Maßnahme | förderbare Kosten |
40 % | DIREKT EINKOMMENSCHAFFEND Es wird eine direkte Wertschöpfung erzielt. | für Studien, Konzepte sowie die Umsetzung eines Projektes = Investitionen, Sach- und Personalkosten |
60 % | INDIREKT EINKOMMENSCHAFFEND Es wird eine indirekte Wertschöpfung erzielt. | für Studien, Konzepte sowie die Umsetzung eines Projektes = Investitionen, Sach- und Personalkosten |
80 % | Projekte zu Bildung und Querschnittsthemen (Gender, MigrantInnen, Jugendliche, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Klima und Umwelt, regionale Kultur und Identität, Demografie) | für Konzepte, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung, nicht für investive Maßnahmen |
80 % | nationale und transnationale Projekte | für Anbahnungsprojekte Für die Umsetzung werden die jeweils passenden o. a. Fördersätze herangezogen. |
80 % | Kleinprojekte | Investitionen, Sach- und Personalkosten |
ACHTUNG:
- Sofern ein in LEADER beantragtes Projekt einer Spezialmaßnahme aus der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen", der entsprechenden Landesrichtlinie oder direkt aus dem Programm für ländliche Entwicklung 14 - 20 entspricht, werden im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes die jeweiligen gültigen Förderhöhen der Spezialmaßnahme angewendet.
- Pro Projekt soll ein einheitlicher Fördersatz für alle Kostenpositionen angewendet werden. Zwischen Sach-, Personal- und Investitionskosten wird diesbezüglich nicht unterschieden. Bei Zuordnungsproblemen kann ein Projekt geteilt werden.