Antragstellung
Von der Idee bis zur Umsetzung
1. PROJEKTIDEE
- Vorstellung der Projektidee im LEADER-Büro
- Beratung und Hilfestellung durch das LEADER-Management
- Aufklärung über die Rahmenbedingungen und die Fördermöglichkeiten im Rahmen von LEADER, sowie den Projektauswahlprozess
- Einordnung der Projektidee in den strategischen Rahmen/Entwicklungskonzeptes der Region = Vorprüfung
- ggf. Hilfestellung bei der Weiterentwicklung sowie bei der Antragstellung
- alle Unterlagen zur Antragstellung finden Sie hier.
2. PROJEKTANTRAG – Beschluss der Region
- Vorprüfung des Projektantrages und der Kostenplausibiliserung durch das LEADER-Management
- Vorlage bzw. Präsentation der Unterlagen dem Projektauswahlgremium = Steuerungsgruppe
- Prüfung des Projektes anhand der Projektauswahlkriterien
- Beschluss über die Förderempfehlung für das vorgelegte Projekt
3. ANTRAGSTELLUNG – Land Steiermark
- Übermittlung der Projektantragsunterlagen an die LEADER verantwortliche Landesstelle Abteilung 17 - Regionalressort
- formale Begutachtung und Prüfung
- Stellungnahme inkl. allfälliger Nachforderungen
- Ausfertigung des Fördervertrages
4. PROJEKTUMSETZUNG
- Die Umsetzung eines LEADER-Projektes erfolgt durch den Projektträger/die Projekträgerin.
5. ABRECHNUNG UND BERICHTSLEGUNG
- Zahlungsanträge werden vom Förderwerber/der Förderwerberin bzw. mit bestmöglicher Unterstützung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG der jeweiligen LEADER-Region) ausgefüllt.
- Dem Zahlungsantrag sind die erforderlichen "Berichte" (Dokumentationen und Belege) über alle eingereichten Maßnahmen/Rechnungen beizulegen.
- Voraussetzung für die Vorlage des Zahlungsantrages ist die positive Erledigung (Bewilligung) des Förderungsantrages sowie die Prüfeinverständniserklärung durch die/den ProjektträgerIn.
- Der Zahlungsantrag wird postalisch über die Lokale Aktionsgruppe (LAG der jeweiligen LEADER-Region) bei der Prüfstelle der Abteilung 17, Land Steiermark eingebracht.
Weitere Informationen zur Abrechnung: LINK Land Steiermark - Abrechnung